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Schlichtungsverfahren

Die Schlichtung

Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Das Behindertengleichstellungsrecht bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Dazu zählt:

  • unmittelbare Diskriminierung – zum Beispiel die Verweigerung des Eintritts in ein Lokal und
  • mittelbare Diskriminierung – zum Beispiel durch bauliche Barrieren
  • Die Schlichtung verursacht für den Schlichtungswerber keine Kosten, auch die Kosten für (Schrift-) Dolmetscher werden vom SMS übernommen, wenn man diese Unterstützung beantragt.
  • Nicht nur die diskriminierte Person kann eine Schlichtung beantragen, sondern auch begleitende Assistentinnen oder Assistenten, Familienangehörige under Freunde/Partnerinnen bzw. Freunde, etc., wenn diese auch betroffen wurden.
    Beispiel: gemeinsamer Besuch einer kulturellen Veranstaltung und es ist nicht barrierefrei.
    Der Antrag und das Verfahren läuft unkompliziert ab, bei Fragen bzw. Interesse an einer Schlichtung können Sie sich gerne an uns wenden, wir informieren und unterstützen Sie gerne in jeder Phase.
    Mehr auf der Seite des Sozialministeriumsservice

Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, relevant  § 9 – 16