Barrierefreiheit bedeutet
dass jede Frau, jeder Mann und jedes Kind alles jederzeit und ohne fremde Hilfe alles nutzen kann wie Menschen ohne Einschränkungen beim Hören, Sehen oder der Bewegung.
„“.. in allgemein üblicher Art und Weise ohne fremde Hilfe ..„
Dies ist seit 2006 gesetzlich in einem eigenen Bundesgesetz verankert, auch in der Bundesverfassung und in den Bundes- und Tiroler Antidiskriminierungsgesetzen steht das.
Auch gibt es eine UN-Konvention die Österreich auch unterschrieben hat.
In Österreich ist das weiters in der ÖNorm B 1600 und anderen Normen geregelt.
Laut Gesetz müsste fast alles öffentlich Zugängliche barrierefrei sein.
Müsste….!!
Gerade im Bereich Hörbehinderung ist da fast nichts geschehen – auch weil leider die Betroffenen zu wenig eingefordert haben.
Darum ist es sehr wichtig, dass jede und jeder möglichst oft um Hilfsmittel wie Induktionsanlagen nachfragt – überall wo es helfen könnte.
Theater – Kino – Kasse – Infoschalter – Vorträge – Konzerte – Kurse – Schulen – und… und… und…
Bei Nichterfüllung bzw. Weigerung ist das Mittel einer Schlichtung als Vorstufe der Klage wegen Diskriminierung gesetzlich vorgesehen.
Bei Fragen jeglicher Art von Barrierefreiheit und rechtliche Angelegenheiten in diesem Bereich steht unser Vorstandsmitglied Bernold Dörrer als Sachverständiger gerne beratend und unterstützend zur Verfügung.
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